Angebote sind hinsichtlich Lieferungsmöglichkeiten, Preisen und Lieferfristen stets freibleibend.
Die Annahme der Aufträge erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit unseren Verkaufsbedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Beanstandungen sind sofort nach Empfang vorzubringen.
Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Soweit die Preise nicht ausdrücklich als Festpreise vereinbart sind, sind sie freibleibend. Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer.
Unter- bzw. Überlieferungen sind im branchenüblichen Rahmen bis zu 10% zulässig. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden. Der Versand geht stets, auch bei Franko- Lieferungen, laut Rechnung und Gefahr des Empfängers. Der Besteller übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster, usw. die volle Verbindlichkeit. Mündliche Angaben über Abmessungen und dgl. bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für die Erfüllung vereinbarter Liefertermine gelten die gesetzlichen Regelungen. Mündliche Terminabsprachen gelten grundsätzlich nur dann, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Fixtermine müssen schriftlich vereinbart werden. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialmängel bei uns oder unseren Zulieferern, sowie alle Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen uns, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
0-Fehlerforderungen lehnen wir ab, da sie nicht mit Sicherheit erfüllbar sind. Unsere Produkte werden, während der Fertigung und vor Versand., im einfachen Stichprobenverfahren nach AQL-1,5 für Hauptfehler und AQL-2,5 für Nebenfehler geprüft. Auf Wunsch ist SPC-Kontrolle möglich. Wir sind bereit, als geringstzulässige Fehlerquote AQL-0,65, auf besonderen Wunsch, schriftlich zu vereinbaren.
Für untolerierte Maße, Winkelgrade und Mittenabweichungen gelten die Festlegungen der DIN 7168 "mittel". Wenn keine Raumtiefen festgelegt sind, gelten DIN 140 und DIN 3141 "Reihe 2" mit 1 Dreieck für Bohrungen, Einstiche und Abstichflächen, im übrigen 2 Dreiecke als zuläßig. Wenn nichts Gegenteiliges vorgeschrieben ist, sind Abstechpimpel und an Bohrungen Abstechgrat zulässig.
Die Rechnung ist unabhängig vom Eingang der Ware, sofern nicht anderes vereinbart, zahlbar: Innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto oder innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto. Bei Zielüberschreitungen sind wir ohne weiteres zur Berechnung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechtigt. Wir sind weiter berechtigt, auch im Falle anderslautender Vereinbarung, vor Absendung der Ware Vorauszahlung der vollen Rechnungsbeträge zu verlangen, wenn uns dies notwendig erscheint. Wenn die Vorauszahlung nicht oder nicht ausreichend in der gestellten Frist erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir sowohl für die bereits erfolgten, als auch für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels sofortige Bezahlung verlangen. Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen gegen zu Lasten des Käufers.
An sämtlichen gelieferten Waren behalten wir uns bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung (einschließlich aller Nebenforderungen) das Eigentum vor.
Der Besteller ist verpflichtet, abweichend von der gesetzlichen Regelung, die Ware sofort zu prüfen und Mängelrügen innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen. Eine Vorabbenachrichtigung ist erwünscht. Die Abnahme mangelhafter Sendungen darf nur verweigert werden, wenn nachweislich die Verwendung der Teile erheblich beeinflusst wird.
Aufgrund der in Absatz 9 festgelegten Verpflichtungen, die Ware bei Erhalt auf Brauchbarkeit zu prüfen, übernehmen wir keine Produkt-Haftung.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Liefervertrag ist Zimmern. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Rottweil.
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung sind Vertragsrechte und -pflichten an Dritte nicht übertragbar.
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Der Besteller kann sich auf eine Vereinbarung, mit der diese Bedingungen abgeänderten werden, nur dann berufen, wenn diese Vereinbarungen von uns schriftlich bestätigt wurden.
Zimmern, 13.03.2010